Verwaltungsgerichtshof 1416/55

1416/55Verwaltungsgerichtshof23.05.1956

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1416/55

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.05.1956

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Verwaltungsgerichtshof hat ferner beschlossen, die Beschwerde Zl. 1417/55 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen.

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