Verwaltungsgerichtshof 1093/55

1093/55Verwaltungsgerichtshof22.09.1955

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verwaltungsstrafrecht Geldstrafe und Arreststrafe

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1093/55

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.1955

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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