Verwaltungsgerichtshof 0792/55

0792/55Verwaltungsgerichtshof19.03.1959

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0792/55

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.1959

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm die Punkte 1) bis 4) des Bescheides des Landeshauptmannes von Salzburg vom 15. November 1949 sowie der Bescheid der gleichen Behörde vom 17. August 1951 behoben und die Anträge der Beschwerdeführerin auf Ersatz der Parteikosten abgewiesen wurden, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.

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