Verwaltungsgerichtshof 0478/55

0478/55Verwaltungsgerichtshof02.06.1960

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0478/55

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.06.1960

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Verwaltungsgerichtshof hat ferner beschlossen, das Verfahren über die Beschwerde der Landesgeschäftsstelle Steiermark der Österreichischen Apothekerkammer in Graz gegen denselben Bescheid einzustellen.

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