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1707/54•Verwaltungsgerichtshof 1707/54
1707/54Verwaltungsgerichtshof15.06.1955
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsidenten Dr. Werner und die Räte Dr. Höslinger, Dr. Kaniak, Dr. Hrdlitzka und Dr. Lehne als Richter, im Beisein des Ministerialoberkommissärs Dr. Hezina als Schriftführer, über die Beschwerde des F S und acht weitere Beschwerdeführer, sämtliche in W, gegen die Bauoberbehörde für Wien (Bescheid des Magistrates der Stadt Wien im selbständigen Wirkungsbereich vom 11. Mai 1954, Zl. M. Abt. 64 - B IX - 5/54), betreffend Aufforderung zur Verbauung einer Liegenschaft, zu, Recht erkannt.
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen,
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