Verwaltungsgerichtshof 0059/54

0059/54Verwaltungsgerichtshof14.09.1956

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0059/54

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.09.1956

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die Einkommensteuer für 1948 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.