Verwaltungsgerichtshof 2302/53

2302/53Verwaltungsgerichtshof27.09.1954

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2302/53

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1954
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1954:1953002302.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Ein Kostenzuspruch an den Beschwerdeführer findet nicht statt.

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