Verwaltungsgerichtshof 1847/53

1847/53Verwaltungsgerichtshof10.10.1955

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1847/53

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.1955

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die Gewinnfeststellung für 1950/1951 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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