Verwaltungsgerichtshof 1739/53

1739/53Verwaltungsgerichtshof01.12.1954

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1739/53

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.12.1954

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Verwaltungsgerichtshof hat ferner beschlossen, die Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers als unzulässig zurückzuweisen.

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