Verwaltungsgerichtshof 1725/53

1725/53Verwaltungsgerichtshof07.11.1955

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1725/53

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.1955
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1955:1953001725.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Ein Kostenzuspruch findet nicht statt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.