Verwaltungsgerichtshof 1426/53

1426/53Verwaltungsgerichtshof30.09.1955

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1426/53

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1955

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit darin über die Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens auf den 1. Jänner 1949 abgesprochen wird, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde, im übrigen wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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