Verwaltungsgerichtshof 2363/52

2363/52Verwaltungsgerichtshof25.11.1953

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2363/52

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.11.1953
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1953:1952002363.X00

Spruch

Dem Antrag wird keine Folge gegeben und die gegen diesen Bescheid gleichzeitig eingebrachte Beschwerde zurückzuweisen.

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