Verwaltungsgerichtshof 1862/52

1862/52Verwaltungsgerichtshof26.06.1953

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1862/52

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1953
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1953:1952001862.X00

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie sich auf die Gewerbesteuer für die Jahre 1948 und 1949 bezieht, als unbegründet abgewiesen.

Der Verwaltungsgerichtshof hat ferner beschlossen, die Beschwerde, soweit sie sich auf die Gewerbesteuer für das Jahr 1947 bezieht, als unzulässig zurückzuweisen.

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