Verwaltungsgerichtshof 1829/52

1829/52Verwaltungsgerichtshof17.03.1954

Regest

Einwendung der entschiedenen Sache Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1829/52

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.1954
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1954:1952001829.X00

Spruch

Die Beschwerde des AM in S, gegen die Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 3. Juni 1952, Zl. VIII-709/10-1952, betreffend Gebühr von einem Gesellschaftsvertrag, zurückzuweisen.

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