Verwaltungsgerichtshof 1557/52

1557/52Verwaltungsgerichtshof08.07.1953

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1557/52

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.07.1953

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit er die Vorschreibung von Verwaltungsabgaben betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen, wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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