Verwaltungsgerichtshof 0323/52

0323/52Verwaltungsgerichtshof30.01.1953

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0323/52

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.01.1953
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1953:1952000323.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Ein Kostenzuspruch entfällt.

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