Verwaltungsgerichtshof 2709/51

2709/51Verwaltungsgerichtshof09.09.1952

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2709/51

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.1952

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben; in Ansehung der Anfechtung der Aberkennung der aufschiebenden Wirkung wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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