Verwaltungsgerichtshof 2158/50

2158/50Verwaltungsgerichtshof05.11.1952

Regest

Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1 Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Einhaltung der Formvorschriften

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2158/50

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.11.1952
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1952:1950002158.X00

Spruch

Die Beschwerde gegen den Familienzuschlag und Mietzinszuschuss zum Arbeitslosengeld betreffenden Bescheid wird als unbegründet abgewiesen.

Der die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes betreffende Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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