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2158/50•Verwaltungsgerichtshof 2158/50
2158/50Verwaltungsgerichtshof05.11.1952
Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1 Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Einhaltung der Formvorschriften
Die Beschwerde gegen den Familienzuschlag und Mietzinszuschuss zum Arbeitslosengeld betreffenden Bescheid wird als unbegründet abgewiesen.
Der die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes betreffende Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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