Verwaltungsgerichtshof 0128/50

0128/50Verwaltungsgerichtshof19.11.1952

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0128/50

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.11.1952
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1952:1950000128.X00

Spruch

Die Beschwerde wird teils als unbegründet abgewiesen, teils als unzulässig zurückgewiesen.

Ein Kostenzuspruch an die mitbeteiligte Partei findet nicht statt.

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