Verwaltungsgerichtshof 2208/49

2208/49Verwaltungsgerichtshof14.11.1950

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2208/49

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.11.1950
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1950:1949002208.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, soweit hiemit die Verhängung einer Arreststrafe wegen Übertretung des § 99 Abs. 5 KFV 1947 bestätigt wurde, wegen Gesetzeswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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