Verwaltungsgerichtshof 1273/47

1273/47Verwaltungsgerichtshof16.02.1949

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1273/47

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.02.1949
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1949:1947001273.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als die Vermögensteuerfestsetzung auf den 1. Jänner 1945 durch die Bewertung der Forderung des Steuerpflichtigen gegen CH mit 72.000 S gemäss § 243 AO berichtigt wurde, wegen Gesetzwidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

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