Verwaltungsgerichtshof 0479/47

0479/47Verwaltungsgerichtshof13.02.1948

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0479/47

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.02.1948
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1948:1947000479.X03

Spruch

Die Beschwerde wird, soweit sie von JB erhoben wurde, als unbegründet abgewiesen.

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