OGH 15Ns44/26b

15Ns44/26bObergericht15.06.2026

Gesamter Gesetzestext

OGH 15Ns44/26b

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.2026
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2026:0150NS00044.26B.0615.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 15. Juni 2026 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. MichelKwapinski und Dr. Sadoghi in der Maßnahmenvollzugssache des * K*, AZ 181 BE 35/24a des Landesgerichts für Strafsachen Wien, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Maßnahmenvollzugssache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Wels delegiert.

Gründe:

Begründung

[1]Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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