OGH 11Ns24/23b

11Ns24/23bObergericht27.03.2023

Gesamter Gesetzestext

OGH 11Ns24/23b

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.2023
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2023:0110NS00024.23B.0327.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 27. März 2023 durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek als Vorsitzende sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. BachnerForegger und Mag. Fürnkranz als weitere Richter in der Strafsache gegen * M* wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 4 StGB, AZ 13 Hv 119/16v des Landesgerichts Steyr, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Klagenfurt delegiert.

Gründe:

Begründung

[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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