OGH 13Ns18/23k

13Ns18/23kObergericht21.02.2023

Gesamter Gesetzestext

OGH 13Ns18/23k

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2023:0130NS00018.23K.0221.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 21. Februar 2023 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Lässig als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl in der Strafsache gegen Dr. * M* wegen des Verbrechens der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs 2 StGB und einer anderen strafbaren Handlung, AZ 16 Hv 28/22g des Landesgerichts Feldkirch, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Wien delegiert.

Gründe:

Begründung

[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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