OGH 6Nc28/22b

6Nc28/22bObergericht21.12.2022

Gesamter Gesetzestext

OGH 6Nc28/22b

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.12.2022
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2022:0060NC00028.22B.1221.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.Prof. Dr. Gitschthaler als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Nowotny und Mag. Pertmayr als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H* D*, vertreten durch Dr. Gerhard Pail, Rechtsanwalt in Oberwart, gegen die beklagte Partei S* L*, vertreten durch Mag. Dr. Theresa Böhler, Rechtsanwältin in Wörgl, wegen 486,80 EUR sA, über den Delegierungsantrag der klagenden Partei in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die von der klagenden Partei erklärte Zurückziehung ihres Delegierungsantrags wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

Begründung

[1] Der Kläger hat seinen Delegierungsantrag mit Schriftsatz vom 13. 12. 2022 zurückgezogen.

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