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10Nc11/22g•OGH 10Nc11/22g
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Univ.Prof. Dr. Neumayr als Vorsitzenden, den Hofrat Mag. Ziegelbauer und die Hofrätin Dr. Faber als weitere Richter in der Ordinationssache der Antragsteller 1. E* und 2. M*, beide vertreten durch Dr. Friederike WallentinHermann, Rechtsanwältin in Wien, über den Antrag auf Ordination gemäß § 28 JN, den
Beschluss
gefasst:
Die Zurückziehung des Ordinationsantrags wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
[1] Die Antragsteller zogen ihren vor Klageeinbringung gestellten Ordinationsantrag vom 6. 4. 2022, über den noch nicht entschieden wurde, mit Schriftsatz vom 1. 8. 2022 zurück. Die Antragszurückziehung wird zur Kenntnis genommen.
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