OGH 15Ns25/22b

15Ns25/22bObergericht25.03.2022

Gesamter Gesetzestext

OGH 15Ns25/22b

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.2022
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2022:0150NS00025.22B.0325.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 25. März 2022 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl und Dr. MichelKwapinski in der Maßnahmenvollzugssache des * W*, AZ 75 BE 163/21z des Landesgerichts Klagenfurt, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Maßnahmenvollzugssache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Linz delegiert.

Gründe:

Begründung

[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.