OGH 12Ns96/21w

12Ns96/21wObergericht18.01.2022

Gesamter Gesetzestext

OGH 12Ns96/21w

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.01.2022
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2022:0120NS00096.21W.0118.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 18. Jänner 2022 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Solé als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. MichelKwapinski und Dr. Brenner in der Strafsache gegen * K* wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB, AZ 312 Hv 2/21a des Landesgerichts Korneuburg, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Leoben delegiert.

Gründe:

Begründung

[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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