OGH 11Ns107/21f

11Ns107/21fObergericht07.01.2022

Gesamter Gesetzestext

OGH 11Ns107/21f

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.01.2022
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2022:0110NS00107.21F.0107.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 7. Jänner 2022 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schwab als Vorsitzenden sowie die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. BachnerForegger als weitere Richter in der Strafsache gegen * S* wegen des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB, AZ 2 U 19/21y des Bezirksgerichts Scheibbs, über den Antrag der Staatsanwaltschaft St. Pölten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Judenburg delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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