OGH 11Ns56/21f

11Ns56/21fObergericht15.07.2021

Gesamter Gesetzestext

OGH 11Ns56/21f

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.07.2021
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2021:0110NS00056.21F.0715.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 15. Juli 2021 durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. BachnerForegger als Vorsitzende sowie die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Mag. Marek und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl als weitere Richter in der Strafsache gegen Jonathan H***** wegen des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB, AZ 1 U 89/18z des Bezirksgerichts Rohrbach, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Tulln delegiert.

Gründe:

Begründung

[1] Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.