OGH 12Ns24/20f

12Ns24/20fObergericht19.05.2020

Gesamter Gesetzestext

OGH 12Ns24/20f

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.2020
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2020:0120NS00024.20F.0519.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 19. Mai 2020 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Solé als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oshidari und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. MichelKwapinski in der Strafsache gegen Abdullraqib H***** wegen des Verbrechens des Betrugs nach § 146 StGB und einer anderen strafbaren Handlung, AZ 11 U 30/20m des Bezirksgerichts Schwechat, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Tamsweg delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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