OGH 12Ns20/20t

12Ns20/20tObergericht14.04.2020

Gesamter Gesetzestext

OGH 12Ns20/20t

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.2020
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2020:0120NS00020.20T.0414.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 14. April 2020 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Solé als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Brenner und Dr. SetzHummel in der Strafsache gegen MariaPatricia C***** wegen des Verbrechens des Raubes nach §§ 12 dritter Fall, 15, 142 Abs 1 StGB, AZ 61 Hv 170/19s des Landesgerichts Feldkirch, über den Antrag der Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Leoben delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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