OGH 13Ns13/20w

13Ns13/20wObergericht18.03.2020

Gesamter Gesetzestext

OGH 13Ns13/20w

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.2020
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2020:0130NS00013.20W.0318.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 18. März 2020 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Lässig als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Nordmeyer und Mag. Michel als weitere Richter in der Strafvollzugssache gegen Herwig L*****, AZ 14 BE 57/19z des Landesgerichts Eisenstadt, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGHGeo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Innsbruck delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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