OGH 13Ns16/19k

13Ns16/19kObergericht25.04.2019

Gesamter Gesetzestext

OGH 13Ns16/19k

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.2019
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2019:0130NS00016.19K.0425.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 25. April 2019 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Lässig als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Nordmeyer und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel in der Strafsache gegen Silvia B***** wegen des Vergehens der Beleidigung nach § 115 Abs 1 StGB, AZ 113 Hv 34/19a des Landesgerichts für Strafsachen Wien, über den Antrag der Angeklagten und Anregung des Landesgerichts für Strafsachen Wien auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Steyr delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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