OGH 14Ns25/19s

14Ns25/19sObergericht21.03.2019

Gesamter Gesetzestext

OGH 14Ns25/19s

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.03.2019
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2019:0140NS00025.19S.0321.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 21. März 2019 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Danek als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Nordmeyer und Dr. Oshidari in der Strafsache gegen Herbert R***** wegen Verbrechen des Menschenhandels nach § 104a Abs 1 StGB, AZ 043 Hv 3/19b des Landesgerichts für Strafsachen Wien, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Graz delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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