OGH 14Ns24/19v

14Ns24/19vObergericht20.03.2019

Gesamter Gesetzestext

OGH 14Ns24/19v

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.03.2019
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2019:0140NS00024.19V.0320.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 20. März 2019 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Danek als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Nordmeyer und Dr. Oshidari in der Strafsache gegen Mahya K***** wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB, AZ 520 Hv 76/18h des Landesgerichts Korneuburg, über den Antrag der Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Salzburg delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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