OGH 1Präs2690-762/19y

1Präs2690-762/19yObergericht22.02.2019

Gesamter Gesetzestext

OGH 1Präs2690-762/19y

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.2019
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2019:001PRA00762.19Y.0222.000

Kopf

Beschluss

Spruch

Wegen Anscheins der Befangenheit des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Wien im Verfahren D 89/18 fällt der Vorsitz in diesem Verfahren dessen Stellvertreter zu.

Begründung:

Begründung

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien zeigt in seiner Anzeige zutreffend auf, dass der Umstand, dass der Angezeigte jenem Senat des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer Wien angehört, dessen Vorsitzender der Präsident ist, den Anschein der Befangenheit begründet.

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