OGH 15Ns5/19g

15Ns5/19gObergericht29.01.2019

Gesamter Gesetzestext

OGH 15Ns5/19g

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.01.2019
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2019:0150NS00005.19G.0129.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 29. Jänner 2019 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Fürnkranz in der Strafsache gegen Sasa C***** wegen des Verbrechens der Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB, AZ 10 Hv 83/18t des Landesgerichts Ried im Innkreis, über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Klagenfurt delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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