OGH 1Präs2690-288/19t

1Präs2690-288/19tObergericht16.01.2019

Gesamter Gesetzestext

OGH 1Präs2690-288/19t

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.01.2019
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2019:001PRA00288.19T.0116.000

Kopf

Beschluss:

Spruch

Wegen Anscheins der Befangenheit des Präsidenten des Disziplinarrats der Tiroler Rechtsanwaltskammer im Verfahren D1828 fällt der Vorsitz in diesem Verfahren dessen Stellvertreter zu.

Begründung:

Begründung

Der Präsident des Disziplinarrats der Tiroler Rechtsanwaltskammer zeigt in seiner Anzeige zutreffend auf, dass der Umstand, dass er verwaltender Mitvermieter und somit Vertragspartner des Angezeigten ist, den Anschein der Befangenheit begründet.

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