OGH 15Ns67/18y

15Ns67/18yObergericht28.12.2018

Gesamter Gesetzestext

OGH 15Ns67/18y

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.12.2018
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2018:0150NS00067.18Y.1228.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 28. Dezember 2018 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl und Dr. MichelKwapinksi in der Strafsache gegen Gheorghe S***** wegen des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB, AZ 7 Hv 98/18a des Landesgerichts Ried im Innkreis, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Wien delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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