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13Ns7/18k•OGH 13Ns7/18k
Der Oberste Gerichtshof hat am 27. Februar 2018 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie den Hofrat und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Lässig und Mag. Michel in der Strafsache gegen Bahareh S***** wegen Vergehen der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB und anderer strafbarer Handlungen, AZ 503 Hv 7/18m des Landesgerichts Korneuburg, über den Antrag der Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Salzburg delegiert.
Gründe:
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.
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