OGH 1Präs2690-635/17v

1Präs2690-635/17vObergericht13.02.2017

Gesamter Gesetzestext

OGH 1Präs2690-635/17v

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.02.2017
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2017:001PRA00635.17V.0213.000

Kopf

Über die zum AZ 1 Ns 6/17x des Oberlandesgerichts Graz erfolgte Ablehnung seines Präsidenten wegen Ausgeschlossenheit ergeht der

Beschluss:

Spruch

Der Präsident des Oberlandesgerichts Graz Dr. S***** ist von der Entscheidung über die Ausgeschlossenheit des Präsidenten des Landesgerichts Klagenfurt zur Entscheidung über die Ausgeschlossenheit der Einzelrichterin im Verfahren AZ 78 Hv 13/17m des Landesgerichts Klagenfurt nicht ausgeschlossen.

Begründung:

Begründung

Bei seiner pauschalen Ablehnung unterlässt es der Beschwerdeführer Ausgeschlossenheitsgründe zu bezeichnen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.