OGH 12Ns60/16v

12Ns60/16vObergericht12.09.2016

Gesamter Gesetzestext

OGH 12Ns60/16v

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.09.2016
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2016:0120NS00060.16V.0912.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 12. September 2016 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Schroll als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. T. Solé und Dr. Oshidari in der Strafsache gegen Mahgol B***** wegen des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB und einer weiteren strafbaren Handlung, AZ 5 U 39/16h des Bezirksgerichts St. Veit an der Glan, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Schruns delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.