OGH 15Ns46/16g

15Ns46/16gObergericht24.06.2016

Gesamter Gesetzestext

OGH 15Ns46/16g

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.2016
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2016:0150NS00046.16G.0624.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 24. Juni 2016 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Danek als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Mann in der Strafsache gegen Arpid S***** ua wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB, AZ 63 Hv 44/16p des Landesgerichts Salzburg, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht St. Pölten delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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