OGH 13Ns34/16b

13Ns34/16bObergericht19.05.2016

Gesamter Gesetzestext

OGH 13Ns34/16b

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.05.2016
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2016:0130NS00034.16B.0519.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 19. Mai 2016 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Lässig und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Brenner als weitere Richter in der Strafsache gegen Mathias M***** Wolfgang H***** wegen Vergehen der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB aF und einer weiteren strafbaren Handlung, AZ 79 Hv 37/16x des Landesgerichts Klagenfurt, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Wels delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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