OGH 12Ns3/16m

12Ns3/16mObergericht21.01.2016

Gesamter Gesetzestext

OGH 12Ns3/16m

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.01.2016
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2016:0120NS00003.16M.0121.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 21. Jänner 2016 durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. T. Solé als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. MichelKwapinski und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oshidari in der Strafsache gegen Jama A***** wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB, AZ 12 Hv 12/15a des Landesgerichts Klagenfurt über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Eisenstadt delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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