OGH 15Ns116/15z

15Ns116/15zObergericht11.01.2016

Gesamter Gesetzestext

OGH 15Ns116/15z

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.01.2016
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2016:0150NS00116.15Z.0111.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 11. Jänner 2016 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Prof. Dr. Danek als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. MichelKwapinski als weitere Richter in der Strafsache gegen Meiky R***** wegen des Vergehens des Betrugs nach § 146 StGB und einer weiteren strafbaren Handlung, AZ 36 Hv 140/15d des Landesgerichts Salzburg, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Graz delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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