OGH 12Ns118/15x

12Ns118/15xObergericht10.11.2015

Gesamter Gesetzestext

OGH 12Ns118/15x

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.11.2015
  • ECLI: ECLI:AT:OGH0002:2015:0120NS00118.15X.1110.000

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 10. November 2015 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.Prof. Dr. Schroll als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. T. Solé und Dr. Oshidari als weitere Richter in der Strafsache gegen Jana O***** wegen des Vergehens des Betrugs nach §§ 15 Abs 1, 146 StGB, AZ 14 U 137/15p des Bezirksgerichts Linz, über den Antrag der Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Fünfhaus delegiert.

Gründe:

Begründung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

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