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13Ns54/15t•OGH 13Ns54/15t
Der Oberste Gerichtshof hat am 9. Juli 2015 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Mag. Michel als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Oberressl und Dr. Brenner als weitere Richter in der Strafsache gegen Jamac J***** wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB und einer weiteren strafbaren Handlung, AZ 14 Hv 13/15p des Landesgerichts Klagenfurt, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGHGeo. 2005 den
Beschluss
gefasst:
Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht Korneuburg delegiert.
Gründe:
Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.
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